Nachhaltigkeit

Finegri legt großen Wert auf den Umweltschutz und arbeitet in strikter Übereinstimmung mit allen EU-Anforderungen. Die Finegri-Technologie ist völlig abfallfrei, spart Ressourcen und sorgt für minimale Auswirkungen auf Umwelt und Menschen - inklusive Filtersystem zur vollständigen (100%) Luftreinigung.

Das gesamte System zum Laden des Ausgangserzes und zum Vormahlen ist mit einem Luftansaugsystem ausgestattet, das eine vollständige Luftreinigung in dieser technologischen Produktion gewährleistet.

Das Finegri-Mahlsystem benötigt keine zusätzliche Luftzufuhr. Alle Luft im System ist nur atmosphärische Luft, die aus der Atmosphäre in das vorgemahlene Produkt gelangt.

Ferner erfolgt die Feinmahlung und das fertige Produkt gelangt in die Silogruppe, die mit einem großen Aspirationsfiltersystem zur vollständigen Luftreinigung in der Feinmahlzone ausgestattet ist.

In der Verpackungsabteilung werden die Silos mit dem fertigen Produkt an Verpackungsmaschinen angeschlossen, um das Produkt automatisch in mehrschichtige perforierte Papiersäcke mit Polyethyleneinlage und Polypropylensäcke vom Typ „Big-Bag“ zu verpacken. Die gesamte Linie ist durch ein Absaugsystem vor Emissionen geschützt. Weiter durchlaufen die Säcke das Förderband zum Palettierer, wo sie auf Paletten gelagert werden und die Paletten automatisch mit Polyethylenfolie umwickelt werden.

Die Steuerung der Produktionslinie erfolgt vollautomatisch, die wichtigsten Steuerungsparameter werden auf der zentralen Konsole angezeigt und vom zentralen Computer dupliziert, der das gesamte System vor dem "menschlichen Faktor" schützt, liest automatisch die wichtigsten Indikatoren ab, analysiert und (falls erforderlich ) passt die Parameter an.

Das Qualitätslabor sorgt für die operative und objektive Kontrolle der Ausgangsprodukte (Erz) und Fertigprodukte (Pulver). 

 

REACH

Die Produkte von Finegri Performance Minerals werden aus natürlich vorkommenden Erzen gewonnen, die lediglich mechanisch gemahlen werden, um spezifische Leistungsanforderungen für den Endverbrauch zu erfüllen.

Sie sind von der REACh-Registrierung gemäß Titel I Kapitel 1 Artikel 2 §7b der REACh-Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 ausgenommen (vgl. Anhang V §7 dieser Verordnung - Seite L136/98).